KANN ES EIN URHEBERRECHT AN DER MENSCHLICHEN BEWEGUNG GEBEN?

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KANN ES EIN URHEBERRECHT AN DER MENSCHLICHEN BEWEGUNG GEBEN?

Ein Interview mit Christoph Winkler
Author: Klaus Kieser | Tanzfonds | text in German only
24 May 2012

Christoph Winkler, Ihr neues Stück «Dance! Copy! Right?» thematisiert das Urheberrecht. Wie kamen Sie auf dieses Sujet?
Mit dem Urheberrecht beschäftige ich mich seit Langem, von der musikalischen Seite her – ich hatte mal ein CD-Label. Zuletzt wurde ich als Gutachter in einer Urheberrechtsstreitigkeit ans Landgericht Nürnberg-Fürth bestellt. Es ging um einen Fall im kommerziellen Bereich: Eine Videochoreografie war von einer Tanzschule im Unterricht benutzt worden, und der Rechteinhaber hatte geklagt. Es tauchten dieselben Copyright-Fragen auf, die auch schon in der Musik formuliert sind. Auch im Tanz geht es um die Problematik des geistigen Eigentums: Was aber sind die Bezugspunkte? Was ist juristisch belastbar? Es war eine interessante Arbeit, und nebenbei die bestbezahlte meiner Laufbahn. Am Ende dieses Falls war klar – weil ich gern Themen bearbeite, die über den Tanz hinaus gesellschaftliche Relevanz haben –, dass ich das für mein neues Stück nutzen würde.

Das erinnert an die Auseinandersetzung zwischen Anne Teresa De Keersmaeker und Beyoncé letzten Herbst.
Wir hatten für das neue Stück gerade den Förderantrag geschrieben, da wurde dieser Fall publik. Da war deutlich, wie sehr das Urheberrecht auch für den Tanz gilt. Ich merkte aber, dass viele, die sich dazu dann äußerten, überhaupt keine Ahnung haben, wovon sie reden. Tänzer und Choreografen vertreten teilweise extrem konservative Haltungen; es wurde von Diebstahl gesprochen, als hätte sich das Poptheater die letzten zwanzig Jahre lang nicht überall bedient. Ich fand den Aufschrei interessant. Inwieweit wir im Stück aber auf diesen Fall eingehen, kann ich noch nicht sagen.

Was machen Sie auf der Bühne? Wird das nicht wie eine Lecture sein?
Eine Lecture sicher nicht. Meine Perspektive ist die: Wenn man das mit dem Publikum durchspielt – und das muss man –, kann man das Thema auf der Bühne wunderbar ausbreiten.

Wo setzen sie an?
In dem Gerichtsfall wurde eine Tanzfolge von einem farbigen Hip-Hop-Tänzer und dann von einem weißen Tänzer ohne die gleiche Erfahrung ausgeführt. Beide tanzen akkurat das Gleiche, doch es sind komplett verschiedene Dinge. Der eine kopiert den anderen ganz offensichtlich, macht auch kein Hehl daraus, aber man kann nicht von Plagiat oder Diebstahl reden, weil es wie eine Bearbeitung aussieht. Ob das intendiert ist oder nicht, ist völlig irrelevant.

Wenn die Bewegungen identisch sind, haben wir es doch mit einem Plagiat und damit mit einem Verstoß gegen das Urheberrecht zu tun, oder?
Vielleicht gibt es wirklich den Fall, dass jemand stiehlt. Dann reden wir jedoch über eine geringe künstlerische Qualität. Das dürfte die Ausnahme sein, und das Persönlichkeitsrecht würde hier ausreichen. Der Standardfall ist eher, dass eine Sequenz irgendwie ähnlich aussieht. Oder jemand nimmt eine tänzerische Folge und packt sie in sein eigenes Werk. Allein damit ist die ursprüngliche Tanzfolge aber schon bearbeitet.

Bliebe die ursprüngliche Bewegungsfolge erkennbar, könnte es sich um ein Zitat handeln. Das Urheberrecht erlaubt ja das Zitat.
Es gibt den relativ aktuellen Fall eines jungen Tänzers. Da ist eine Szene praktisch identisch mit einer Szene eines Stücks von mir. Ich will mit dem Publikum diskutieren: Ist es gleich, oder ist es das nicht? Und wenn ja, was soll’s?

Ist das nicht eine sehr legere Haltung dem Urheberrecht gegenüber?
Das Urheberrecht und das ihm zugrunde liegende Konzept des geistigen Eigentums ist ein künstliches Konstrukt. Man kann daraus keinen quasi naturrechtlichen Anspruch auf ein Ausschließlichkeitsrecht oder ein Nutzungsmonopol ableiten. Es wird gerade versucht, in Analogie zur Musik ein Copyright im Tanz zu entwickeln. Das juristische Problem ist nur: Was ist die Kernbewegung? Auch das ist für mein Empfinden juristisch nicht belastbar. Wenn es um Schritt- oder Bewegungsfolgen geht, kann man immer nur sagen: Es ist gut gemacht, oder es ist schlecht gemacht. Wird etwas von einem guten Künstler «geklaut», dann gelangt es durch dessen Fertigkeit auf ein neues künstlerisches Niveau.

Das Urheberrecht gilt auch für den Tanz, es muss nicht erst entwickelt werden. Ist es für den Tanz nicht sinnvoll, in Analogie zur Musik Problemstellungen zu behandeln?
Das wird getan. Diese Analogie verwirrt aber mehr, als dass sie hilft. In den Kommentaren zum Urheberrechtsgesetz heißt es etwa: Bei den choreografischen Werken geht es um die tänzerische Darstellung von Musikstücken mit den Mitteln der Bewegung. Nun gibt es aber im zeitgenössischen Tanz zahlreiche Techniken, die weder Musik darstellen noch auf Abfolgen von Bewegungen basieren. Was wäre dann etwa mit einem Konzept, bei dem die Tänzer Bewegungen des Publikums transformieren? Es gilt ja auch der Ausschluss von akrobatischen Bewegungen im Urheberrecht. Das bedeutet, dass der Teil des Hip-Hop, der auf powermoves basiert, nicht schutzfähig ist. Geht man von einer Analogie zur Musik aus, sucht man, wie das Landgericht Nürnberg-Fürth, immer nach einer Entsprechung für die Note und dann entsprechend nach einer Melodie. Im Übrigen hat die Bundesregierung auch nicht vor, für den Tanz einen Schutz vergleichbar dem sogenannten Melodienschutz im Urheberrechtsgesetz (§ 24) zu erlassen. Das ergab eine Anfrage von Bündnis 90 / Die Grünen.

Ist das nicht zu kleinteilig gedacht? Es geht doch um größere Einheiten, in denen ein Choreograf seine Originalität beweist. Um eine gewisse Schöpfungshöhe, um im Jargon der Juristen zu bleiben.
Für mich stellt sich eher die Frage: Muss man in der heutigen Zeit, in der die Paradoxien des Urheberrechts in der Musik und die Paradoxien von geistigem Eigentum so eklatant sind, ein Urheberrecht im Tanz etablieren? Zeigt nicht vielmehr der Tanz, der auf menschlicher Bewegung basiert, genau diese Paradoxien sogar auf? Kann es ein Urheberrecht an der menschlichen Bewegung geben? Das erscheint mir im wahrsten Sinn des Wortes verrückt. Deshalb plädiere ich dafür, dass der Tanz ähnlich wie in der bildenden Kunst sagt: Es gibt im Grunde kein geistiges Eigentum, egal, was im Gesetz steht. Es mag eine künstlerisch schlecht ausgeführte Imitation geben, okay, aber das ist es denn auch.

Dann zählen für Sie Begriffe wie Original und Originalität nicht?
Das, was im Tanz als Original verkauft wird, hat mit einem gemeinten Original nie etwas zu tun. Ein Beispiel aus dem Hip-Hop: Heute können die B-Boys Schritte nicht so wiedergeben, wie sie in den achtziger Jahren s getanzt wurden; es sieht komplett anders aus. Das old school feeling ist nicht wiederholbar. Technisch können es die heutigen Tänzer. Doch die gegenwärtige Kultur ist verantwortlich dafür, dass es anders aussieht. Das erkennt auch der Laie. Natürlich kann ein Tänzer heute diese Schritte ausführen, viel virtuoser als damals, aber nicht besser. Den B-Boys ist das auch klar. Deshalb kann sich keiner hinstellen und sagen: Ich kann das so machen wie früher.

Und wie halten Sie es selbst mit dem geistigen Eigentum?
Das gibt es für mich nicht. Ich weiß nicht, warum man Begrifflichkeiten, die in den anderen Künsten längst unter Druck geraten sind, und meines Erachtens zu Recht, nun im Tanz durchsetzen will. Das zeichnet den Tanz doch aus, dass letztlich nur die Aufführung zählt.